Honorarübersicht
Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung in bar fällig. Selbstzahler erhalten eine Quittung oder auf Wunsch eine Rechnung, die keine Diagnose und Abrechnungsziffern enthält.
Ob Sie Heilpraktiker-Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend machen können, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Behandlungsleistungen richten sich -in Ihrem Interesse- nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten –soweit absehbar- selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Wenn Sie eine Rechnung für ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gerne nach GebüH-Rahmen. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung, innerhalb einer Woche ohne Abzug zahlbar.
Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren unabhängig von einer evtl. Übernahme durch eine Krankenversicherung von Ihnen zu begleichen sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten in der Regel nicht. In diesen Fällen biete ich Sonderkonditionen an, um meine Verfahren für alle Patienten nutzbar machen zu können:
Die Kosten für den ersten Termin mit eingehender Anamnese (Aufnahme der Krankengeschichte) liegen für Selbstzahler bei 30,-- pro halbe Stunde (bitte kalkulieren Sie für diesen Ersttermin 60 – 90 Minuten ein). Die Kosten für alle weiteren Termine (Behandlungen, Beratungen, auch telefonisch) rechne ich mit 15,-- € pro angefangener Viertelstunde ab. Hiervon ausgenommen sind natürlich kurze Rückmeldungen zu einer laufenden Behandlung.
Die Kosten für eine ausführliche, homöopathische Anamnese mit Repertorisation und Arzneimittelverordnung berechne ich mit € 150,--.
Wenn Sie derzeit nicht in der Lage sein sollten, die Honorarkosten aufzubringen, scheuen Sie sich bitte nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Wir finden sicher eine Lösung.
Ich biete Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an (ca. 30 Minuten), um mich und meine Methoden kennenzulernen, denn ich weiß, wie wichtig es ist, dass die „Chemie“ stimmt. Dieses Gespräch beinhaltet keine Anamnese und keine spezifische Beratung oder Therapieempfehlung.
Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten muss ich Ihnen das entsprechende Ausfallhonorar in Rechnung stellen.